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Reinigungsmittel-Klassifizierung
| * Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
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Ein R.A.W.-TIPP zu rechtssicherem Verhalten: Bitte beachten Sie beim
Einsatz von VOC-haltigen Reinigungsmitteln die Verordnung zur Begrenzung
der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung
organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV).
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Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht
Xn gesundheitsschädlich
Xi reizend
F+ hochentzündlich
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