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  • Feinstaubbindung mit CMA

Feinstaub, Stuttgart

 

Die Landeshauptstadt Stuttgart startete am 12. Januar 2010 einen Versuch zur Feinstaubbekämpfung mit Calcium-Magnesium-Acetat (CMA).

Die Landeshauptstadt Stuttgart startete am 12. Januar 2010 einen durch die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) begleiteten Versuch zur Feinstaubbekämpfung mit Calcium-Magnesium-Acetat (CMA). Der Versuch auf der B 14 wurde Ende Februar  2010 beendet. Ein weiterführender Versuch fand von November 2010 bis zum Frühjahr 2012 statt. Messergebnisse liegen noch nicht vor.

 

CMA ist eine Lösung von Calcium- und Magnesiumacetat in Wasser, welche umweltfreundlich als Taumittel im Winterdienst und aufgrund seiner molekularen Struktur auch zum Binden von Feinstaub geeignet ist. Die Wiederaufwirbelung von Feinstaub kann reduziert werden, sofern die Lösung alle 2 Tage auf der Straße ausgebracht wird. Dies haben erste Praxisvoruntersuchungen in Stockholm, Klagenfurt und Halle gezeigt. Für Stuttgart ist die Wirkung der Maßnahme bisher nicht nachgewiesen, deshalb der Versuch.

 

Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten und die Versuchsdurchführung werden vom Referat Städtebau und Umwelt und dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) mit tatkräftiger Unterstützung der LUBW vorgenommen.

 

Während des genannten Zeitraums wird das CMA durch den AWS alle 48 Stunden jeweils vor dem morgendlichen Berufsverkehr auf der B14 (Abschnitt zwischen Neckartor beim ADAC und dem Heinrich-Baumann-Steg über die Cannstatter Straße) auf die komplette Fahrbahn aufgetragen.

 

Das CMA hat einen leichten Essiggeruch, welcher sowohl von Anwohnern, Autofahrern und Fußgängern wahrgenommen werden kann. Von diesem Essiggeruch gehen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Gefahren aus. CMA ruft keine Korrosionsschäden an Fahrzeugen hervor. Die Autofahrer müssen sich im Bereich der Teststrecke auf nasse bzw. feuchte Fahrbahnverhältnisse einstellen.

 

Während der Versuchsphase wird die LUBW durch Abgleich mit Messergebnissen an weiteren Messstationen im Bereich stark belasteter Strecken in Stuttgart die Höhe der PM10-Reduzierung ermitteln. Nach Abschluss des Versuchs wird über die Ergebnisse informiert und über die Eignung des CMA zur Feinstaubminderung auch auf anderen Stuttgarter Straßen entschieden.

 

Eingesetzt wird das CMA-Produkt ICE & DUST-AWAY, welches kostenlos von der NORDISK ALUMINAT A/S für den Versuch zur Verfügung gestellt wird. RAW Handel und Beratungs GmbH begleitet das Stuttgarter Projekt und ist seit mehreren Jahren im Rahmen einer projektbezogenen Beratung für NORDISK ALUMINAT A/S in Deutschland für die Thematik Feinstaubreduzierung zuständig.

 

  • Feinstaubbindung mit CMA

Immissionsmessungen an hoch belasteten Straßenabschnitten in Stuttgart haben ergeben, dass nach wie vor Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten werden.

 

Alle in Stuttgart betroffenen Straßen sind von einer hohen Verkehrsdichte gekennzeichnet. Meist kommt eine enge Bebauung verstärkend hinzu. Ein großer Anteil des Feinstaubs entsteht dort durch die Auspuffemissionen und die ständige Wiederaufwirbelung von im Straßenraum abgelagerten Staubpartikeln.

 

Wenn die Gefahr besteht, dass der gesetzlich festgelegte Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 von 50 µg/m³ mehr als 35 mal im Kalenderjahr überschritten wird, ist entsprechend § 47 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Aktionsplan aufzustellen.

 

Im Aktionsplan sind Maßnahmen festzulegen, welche geeignet sein müssen, die Gefahr der Überschreitung zu verringern oder den Überschreitungszeitraum zu verkürzen. Verantwortlich für die Aufstellung von Aktionsplänen sind in Baden Württemberg die Regierungspräsidien. Die Umsetzung der in Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmen erfolgt in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Luftreinhalte-/Aktionsplan Stuttgart

Ein Aktionsplan besteht in Stuttgart seit dem Jahr 2006, der derzeit vom Regierungspräsidium fortgeschrieben wird. Zu den bisherigen Maßnahmen gehört die Einrichtung der Umweltzone Stuttgart mit einem Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 1 und ein bis Februar 2008 befristetes LKW-Durchfahrtsverbot in Stuttgart.

 

Versuchsweise wurde unter anderem der am stärksten in Stuttgart belastete Bereich am Neckartor im Winterhalbjahr 2006/2007 einer regelmäßigen weiträumigen Nassreinigung unterzogen. Diese Maßnahme zielte auf die Verminderung des durch die Wiederaufwirbelung entstehenden Feinstaubs ab. Diesbezügliche Untersuchungen – auch in anderen Städten (z.B. Berlin und Bremen) – haben ergeben, dass diese Maßnahme aber keine nachhaltige Verbesserung der Feinstaubsituation darstellt.

 

Aus dieser Situation heraus muss nach wirksameren Maßnahmen gesucht werden. Sowohl das Land Baden Württemberg als auch die Landeshauptstadt Stuttgart nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Das bislang befristete LKW-Durchfahrtsverbot soll ab 1. März 2010 wieder eingeführt werden. Die Bedingungen

für die Einfahrt in die Umweltzone werden mit dem Verbot der roten Plakette ab 1. Juli 2010 verschärft.

 
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