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REACH  Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung,

Bewertung und Zulassung von Chemikalien)

 

R.A.W. informiert gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG/1907/2006):

 

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand enthält keines unserer Produkte

Stoffe der Kandidatenliste (SVHC) gemäß Artikel 59 (1) der REACH-Verordnung

(http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp) in einer
Konzentration über 0,1 Masse-%.

 

Darüber hinaus stellt R.A.W. sicher, dass neue Produkte, die in die Produktpalette übernommen werden, keine SVHC über 0,1 Masse-% enthalten.

 

Für weitergehende Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an unseren REACH-Beauftragten Herrn Dipl.-Ing. (TU) Michael Fischer.

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