Mobile und stationäre Notfall-Behältnisse für den Havarie- bzw. Leckage-Notfall
Zu Erfüllung hoher Anforderungen an das Abfüllen, Lagern, Verwenden oder innerbetriebliches Transportieren wassergefährdender Flüssigkeiten
Zuverlässige Produkte zum Eingrenzen, Abdichten und Beseitigen von Leckagen
Bei flüssigen Produkten - zumal dann, wenn diese als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind - handelt es sich nahezu immer um „wassergefährdende Flüssigkeiten“. An deren Umgang, sei es ein Abfüllen, Lagern, Verwenden oder innerbetriebliches Transportieren, hat der Gesetzgeber besondere Anforderungen gestellt.
Schnelles Handeln erforderlich
Schnell kommt es bei einem alltäglichen Umgang mit Ölen/Emulsionen, Säuren/Laugen und anderen Chemikalien zu einem Verschütten oder zu einer Stofffreisetzung durch Leckagen. Dann ist schnelles Handeln erforderlich. Aus Gründen des Personen-, Boden- und Gewässerschutzes fordert der Gesetzgeber für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Einhaltung
bestimmter Grundsätze.
Grundsätze zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoff-Leckagen
3 wichtige Punkte:
- das rechtzeitige Erkennen von Stofffreisetzungen
- das sichere Zurückhalten des wassergefährdenden Stoffes (Auffangen)
- das Erfassen und schadlose Beseitigen der Havarieprodukte
Während die ersten beiden Punkte durch Technische Regelwerke detailliert geregelt werden und Anforderungen an Auffangwannen, Leckagesonden oder Betriebsanweisungen festgelegt sind, wird die dritte Anforderung im Schadensfall häufig durch Anruf bei der Feuerwehr gelöst oder durch den Einsatz ungeeigneter Bindemittel („Sägespäne“), die die Gefahr z. B. eines Brandes noch erhöhen.
Das muss nicht sein.
Mit unserer kompetenten Unterstützung erhalten Sie das geeignete Absorptionsmittel / Bindemittel für Ihre Produkte. Dadurch handeln Sie rechtssicher und sind im Havariefall bestens vorbereitet.
Bedenken Sie: im Wasserrecht gibt es den Grundsatz der Gefährdungshaftung - das heißt, bereits die bloße Möglichkeit eines Schadenfalls weist Ihnen schnell die Schuld zu, wenn Sie keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen getroffen haben.
Fehlen entsprechende Vorkehrungen, so trifft die Verantwortlichen ein Organisationsverschulden – trotz oder gerade wegen eines zertifizierten Managementsystems nach ISO 9000ff, ISO 1400ff etc. Von den Kosten eines Schadens mit Boden- und Grundwasserverunreinigung ganz zu schweigen.
Beugen Sie Gefahren vor. Vertrauen Sie auf Produkte von RAW.